Tonstudio als Arbeitszimmer?

Ein Tonstudio ist kein Arbeitszimmer i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz [...]

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Sil-Yan (K.I.Z.): „Ich will Geld essen!“

DJ Craft, alias Sil-Yan Bori, ist Mitte 20, seit seinem 13. Lebensjahr [...]

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Ermäßigter Steuersatz auf Volksfesten

Die Eintrittsgelder für ein einmal jährlich am selben Ort veranstaltetes Fest, bei dem es zu Schaustellungen, Musikaufführungen und unterhaltenden Vorstellungen durch die beauftragten Künstler als Subunternehmer kommt, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz auch dann, wenn der Veranstalter mit seiner Veranstaltung zwar nicht von Ort zu Ort zieht, der Charakter der Veranstaltung aber demjenigen einer von Ort zu Ort ziehenden Veranstaltung deshalb entspricht, weil nach Beendigung der Veranstaltung der öffentliche Straßenbereich und andere Veranstaltungsflächen wieder freigegeben und die Bühne sowie sonstige Aufbauten entfernt werden müssen.