Berufsmusiker und Arbeitszimmer

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Fotografen Handwerker und keine Künstler?

Für den Bereich der Fotografie ist es nach einem Urteil des BSG zunächst entscheidend, ob dem Schaffen eines Fotografen eine schöpferische Leistung in einem Umfang zugrunde liegt, die über das in diesem Beruf durch eine schöpferische bzw. gestalterische Komponente bereits gekennzeichnete Handwerkliche deutlich hinausgeht. 

Kennzeichnend für eine künstlerische Fotografie sind die Motivwahl und die Motivgestaltung nach ästhetischen Gesichtspunkten (Ausdruck, Komposition, Licht, Schattenwurf, Perspektive etc). Allerdings wird der sich auf dem herkömmlichen Berufsfeld eines Handwerkers bewegt, nicht allein dadurch zum Künstler, dass seine Leistungen einen eigenschöpferischen, gestalterischen Charakter aufweisen, weil ein solcher bei bestimmten Handwerksbetrieben schon typisch ist. 

Als Künstler ist er vielmehr erst dann einzuordnen, wenn er das typische handwerklich Berufsfeld verlässt, sich mit seinen Produkten in einem künstlerischen Umfeld bewegt und in künstlerischen Kreisen als gleichrangig oder ebenbürtig anerkannt wird. Allerdings ist selbst vom Standpunkt eines einzelnen Betrachters mit seinem individuellen Kunstverständnis nicht genau zu sagen, wo die Grenze verläuft, da die Kriterien nicht messbar und die Übergänge fließend sind.