Umsatzsteuer bei festen freien Mitarbeitern

Unternehmereigenschaft eines „festen freien [...]

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Bei unseren Konzerten ging der Hut herum

Die Band Ton Steine Scherben war zwischen 1970 und 1985 eine der [...]

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Konzertflügel von Musiklehrer

Flügel für 30.000 Euro als Arbeitsmittel einer vollzeitlichen Musiklehrerin

Ein in gebrauchtem Zustand für 30.000 Euro erworbener Flügel kann für eine vollzeitlich als Musiklehrerin tätige Steuerpflichtige ein Arbeitsmittel darstellen.

Voraussetzung ist, dass der Flügel u.a. nur zur Vorbereitung des Schulunterrichts (Begleitung von Instrumentalschülern, Erteilung von zwischen drei und sechs Wochenstunden Instrumentalunterricht Klavier) und nicht zur Erteilung von Privatunterricht verwendet wird. Weitere Voraussetzung im vorliegenden Fall war, dass der Flügel zu weniger als 10% privat genutzt wurde.

Die Musiklehrerin kann den Flügel, verteilt auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren, als Werbungskosten geltend machen.