Regisseur und Kameramann nicht lohnsteuerpflichtig?

Die Frage, wer Arbeitnehmer ist, ist nach Rechtsprechung des [...]

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Howard Carpendale – Mein Verhältnis zu deutschen Finanzämtern ist und bleibt ambivalent

Er ist einer der ganz Großen in der deutschen Musikbranche: Howard [...]

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Moderator von Verkaufssendern

Einordnung der Tätigkeit einer Moderatorin für einen Verkaufssender als Freiberuflerin

Die zu Werbezwecken ausgeübte Tätigkeit der Moderatorin eines Verkaufssenders erreicht nicht die für eine künstlerische freiberufliche Tätigkeit erforderliche Gestaltungshöhe und ist daher als gewerblich einzustufen, wenn die den Interessen und Zielen ihres Auftraggebers geschuldeten Bindungen durch Produkt und Gebrauchszweck die eigenständig gestalteten und durchaus eine gewisse Kreativität widerspiegelnden Auftritte so deutlich prägt, dass keine abstrakte künstlerische Aussage erkennbar wird.

Die den Werbezwecken dienenden Auftritte können auch nicht im Hinblick auf schauspielerische Leistungen als künstlerische Tätigkeit eingeordnet werden, wenn ihnen aufgrund der im Vordergrund stehenden sachlichen Informationen zum Produkt die erforderliche Gestaltungs- und Abstraktionshöhe fehlt.