14.06.2011
- Bundesministerium für Finanzen
Umsätze von Ticket-Eigenhändlern
Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Umsätze von Ticket-Eigenhändlern
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder unterliegen auch die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen dem ermäßigten Steuersatz. Nach § 12 Abs. 2 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.