Angestellte Musiker doch selbständig?

Bei Durchreichung von 97 Prozent des Gewinns an Musiker sind [...]

weiterlesen Urteile

Das Internet ist ein wichtiges Instrument für die Steuerfahndung

Was denkt eigentlich das „Finanzamt für Strafsachen“ über [...]

weiterlesen

Umsätze von Ticket-Eigenhändlern

Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Umsätze von Ticket-Eigenhändlern

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder unterliegen auch die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen dem ermäßigten Steuersatz. Nach § 12 Abs. 2 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.