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Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Die geringfügige Beschäftigung beschreibt Arbeitsverhältnisse, welche sich entweder durch ihre geringe Entlohnung oder ihre kurzfristige Dauer auszeichnen lassen.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn der Lohn regelmäßig EUR 450,00 nicht übersteigt.
Sollte ein Arbeitnehmer eines Jahres einer Beschäftigung nachgehen, die bereits im Voraus auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, spricht man ebenfalls von einer geringfügigen Beschäftigung (kurzfristige Beschäftigung).
Ein Medientreibender darf beispielsweise neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem Arbeitgeber auch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Diese darf allerdings nicht beim Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung vorliegen, da mehrere Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber versicherungsrechtlich als Einheit betrachtet werden.